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Was passiert, wenn sich das ändert
Sollten künftig Dienste wie Webanalyse (z. B. Google Analytics), Marketing-Pixel oder eingebettete Inhalte Dritter (z. B. YouTube-Videos) hinzukommen, die Cookies setzen oder Informationen auf Ihrem Endgerät auslesen, gilt Folgendes:
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Technisch notwendige Funktionen
Unabhängig von der Einwilligungspflicht können einzelne, technisch zwingend erforderliche Funktionen bestehen (z. B. zur grundlegenden Darstellung der Seite), für die nach § 25 Abs. 2 TDDDG keine Einwilligung notwendig ist. Aktuell sind auf dieser Website keine derartigen Speicherfunktionen im Einsatz.
Weitere Details zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.